Grundlagen des Zivilrechts

Das Zivilrecht ist einer der drei großen Teilbereiche im deutschen Recht: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Im Zivilrecht ist das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger beziehungsweise Bürger und Unternehmen geregelt. Dabei kann es sich um Ansprüche und Rechte aus schriftlich festgehaltenen Verträgen, Unterhaltsansprüche oder anderes handeln. Die Vertragspartner oder Streitparteien besitzen dabei grundsätzlich den gleichen rechtlichen Status ohne Sonderrechte. Ihre Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz, können in einem Zivilprozess oder mit einer außergerichtlichen Einigung durchgesetzt werden. Bei Straftaten kann es der Fall sein, dass zu einem Strafprozess auch ein Zivilprozess geführt wird.

Zivilrecht: Ihr Recht bei Unternehmen und Handelspartnern

Häufig kommt das Zivilrecht bei alltäglichen Vertragsbeziehungen zum Einsatz. Wenn Sie etwas kaufen oder verkaufen gilt eine Gewährleistung und von Fall zu Fall eine freiwillige Garantie. Wir vertreten Ihre Ansprüche bei Kunden und Verkäufern und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten bei Mahnungen, Pfändung und Zwangsvollstreckung.

Ein weiterer Bereich, bei dem Sie sich von uns juristisch vertreten lassen sollten, ist die Schädigung durch Haustiere.

Zivilrechtliche Hilfe bei Belästigung und Beleidigung

Schützen Sie Ihren guten Ruf und Ihre Personenrechte. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich individuell angemessen gegen üble Nachrede und körperliche Bedrohungen wehren können. Beim Nachbarschaftsrecht und Belästigungen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld ist es besonders wichtig, dass Sie frühzeitig über Ihre Rechte informiert sind und die richtigen Maßnahmen in die Wege leiten.