Strafrecht: Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Als Strafverteidiger setzen wir uns für Ihr Recht ein, dass Sie bis zum gesetzlichen Beweis einer Schuld als unschuldig gelten. Grundsätzlich besteht ein Ungleichgewicht zwischen Personen, die einer kriminalrechtlich relevanten Tat angeklagt wurden, und dem Staat. Anwälte vertreten die Interessen der Angeklagten und vermitteln zu Geschädigten. Da sich ein Strafverfahren über einen langen Zeitraum hinziehen kann, ist es wichtig, von Anfang an ein vertrauensvolles Verhältnis zu schaffen. Wir sind von Anfang bis zum Ende für Sie da.

Beim Strafrecht spielen viele Faktoren eine Rolle. Richter haben einen gewissen Ermessensspielraum und auch Ihr Verhalten kann den Ausgang eines Verfahrens beeinflussen. Neben der juristischen Vorbereitung auf einen Fall ist es wichtig, dass alle Beteiligten während der langen Zeit bis zum Urteil unterstützt werden. Das bedeutet, dass Sie von uns zeitnah alle Informationen bekommen, die zur Verfügung stehen, und Strategien aufgezeigt bekommen, wie Sie die Situation bewältigen können.

Hilfe bei strafrechtlichen Verhandlungen und Strafvollzug

Unser Rechtsanwalts-Team steht für Sie als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger zur Verfügung. Unsere Verteidigung baut auf Ihren individuellen Gegebenheiten auf und ist auf Ihre Wünsche abgestimmt.

Häufig findet der erste Kontakt über Ehepartner oder Familienangehörige statt. Wir beraten Sie unter anderem diskret und umfassend über:

  • allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Körperverletzung …)
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Kapitalstrafrecht