Arbeitsrecht

Arbeitnehmerrechte: Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte

Oft geraten Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis in konfliktträchtige Situationen. Z. B. wird eine Abmahnung, eine Kündigung oder eine Versetzung ausgesprochen, es besteht Unklarheit über Urlaubsansprüche, Vergütungsfragen oder wegen betrieblicher Änderungen oder ein Arbeitszeugnis entspricht nicht den Anforderungen.

Solche Szenarien, vor allem aber der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes, sind oftmals eine hohe Belastung für Arbeitnehmer. Daher sollten Sie Sie sich in solchen Fällen anwaltlich beraten lassen, um Ihre rechtliche Situation zutreffend einschätzen und Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen wahren zu können. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Je nach Situation und entsprechend Ihren Vorgaben bleiben wir mit unseren rechtlichen Empfehlungen entweder im Hintergrund, um das Verhandlungsklima nicht zu belasten, oder, falls das gewünscht ist und es der Verhandlungssituation entspricht, verhandeln für Sie mit der Gegenpartei, bzw. vertreten Sie vor den Gerichten.

Unternehmen als Arbeitgeber: Beratung und Vertretung

Zu unseren Auftraggebern gehören neben Arbeitnehmern und leitenden Angestellten auch Geschäftsführer sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Wir stehen Arbeitgebern dabei bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die vorbereitende, insbesondere beratende Tätigkeit, um Arbeitgeber bereits im Vorfeld von drohenden Auseinandersetzungen zu unterstützen und soweit möglich Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Bei entsprechendem Anlass vertreten wir Ihr Unternehmen vor Gericht und gegenüber Behörden. Wir beziehen dabei nicht nur die rechtliche Lage mit ein, sondern erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Verhandlungsstrategie. In vielen Fällen kann alleine durch taktisches Vorgehen ein gutes Ergebnis erzielt werden, auch wenn die rechtliche Situation - isoliert betrachtet - für Sie eher ungünstig ist.

Wir stehen Ihrem Unternehmen auch bei der Erarbeitung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur Seite, die den gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Auslegungstendenzen Rechnung tragen. Neben den Bestimmungen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ist insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung zur Rechtswirksamkeit einzelner Vertragsklauseln zu beachten. Dieser Aspekt und Ihre jeweilige betriebliche Situation werden von uns bei der Ausarbeitung oder Überprüfung Ihrer Verträge berücksichtigt.