Anwälte für Sozialrecht in Ingolstadt

Das Sozialrecht spiegelt den Art. 20 des Grundgesetzes wieder, wonach Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist. Die Wurzeln dieses Rechtsgebiets gehen zurück bis zur Sozialgesetzgebung von Bismarck. Derzeit gibt es 12 Sozialgesetzbücher und zahlreiche weitere Gesetze, die sozialrechtliche Regelungen zum Gegenstand haben wie z. B. das Opferentschädigungsgesetz, das Bundesversorgungsgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz usw.

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Im Sozialrecht sind zahlreiche Sozialleistungsansprüche des Bürgers gegenüber den Sozialleistungsträgern geregelt, damit er auch dann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht mehr hierzu fähig ist, ein menschenwürdiges Dasein führen kann. Nach § 1 SGB I soll das Sozialrecht zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Das Sozialrecht umfasst dabei Leistungen nach dem Versicherungsprinzip wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alters- und Erwerbsminderungsrente, Verletztengeld, Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Pflegegeld, außerdem auch Leistungen nach dem Fürsorgeprinzip wie z. B. Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV), Sozialhilfe, Opferentschädigung u. a.

Ein weiterer großer Baustein des Sozialrechts ist das Beitragsrecht. Wer und in welcher Höhe Beiträge zu tragen hat, ist ebenfalls in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern geregelt.

Das Sozialrecht ist ein sehr dynamisches und komplexes Rechtsgebiet, das einem starken politischen Einfluss unterliegt, was man insbesondere der regen Gesetzgebungstätigkeit nach Wahlen entnehmen kann, stets werden dann Sozialgesetze geändert, neu erlassen oder abgeschafft, was in Ansehung des immensen Stellenwertes der Ausgaben für Sozialleistungen in den Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht verwundert.

Sozialrecht betrifft jeden, egal ob Sie z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Rentner sind, arbeitslos oder krank bzw. pflegebedürftig sind. Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Sozialrechts kompetent vor allem in den Bereichen:

  • Arbeitsförderungsrecht (z. B. Arbeitslosengeld, Sperrzeiten)
  • Grundsicherungsrecht (z. B. ALG II, Sanktionen durch das Jobcenter, Kosten der Unterkunft, Sozialhilfe)
  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. Krankengeld, Pflegegeld, Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung durch die Krankenkassen)
  • gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Verletztengeld, Verletztenrente nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
  • gesetzliche Rentenversicherung (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinzuverdienst, medizinische Rehabilitation, Rentenversicherungspflicht von bestimmten Berufsgruppen)
  • Schwerbehindertenrecht (z. B. Grad der Behinderung, Merkzeichen, Gleichstellung)