Steuerrecht: Steuern, Abgaben und Gebühren

Steuerstrafrecht

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts kommt man schnell in die Gefahr, einer Steuerstraftat verdächtigt zu werden. In diesem Falle sind neben den strafrechtlichen Problemstellungen natürlich auch die steuerrechtlichen Fragen zügig und umfassend zu klären.

Steuerstrafverfahren resultieren oftmals aus laufenden Betriebsprüfungen, Steuerfahndungs-maßnahmen oder Kontrollmitteilungen. Dabei beraten und vertreten wir Sie sowohl bezüglich der strafrechtlichen als auch steuerrechtlichen Fragen. Die Vertretung bezieht sich dabei sowohl auf laufende Ermittlungsverfahren als auch auf die Vertretung vor dem Strafgericht. Die steuerrechtliche Beratung bezieht sich dabei auf sämtliche Steuerarten wie z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer. Soweit vorhanden, arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater bzw. mit uns bekannten Steuerkanzleien vertrauenswürdig zusammen.

Wer einer Steuerstraftat verdächtigt wird, sollte umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren. Wir prüfen für Sie den steuerstrafrechtlichen Vorwurf. Wenn bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, bestreiten wir mit Ihnen sowohl das behördliche Verfahren mit dem Finanzamt als auch das Strafverfahren selbst.

Nachdem in der Praxis bei Steuerstrafverfahren oftmals auch andere Wirtschaftsstraftaten (Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz oder der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen resultieren), stehen wir Ihnen auch diesbezüglich für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

Betriebsprüfungen

Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) stehen bei den Finanzämtern auf der Tagesordnung. Wer eine derartige Prüfungsanordnung vom Finanzamt erhält, sollte sich auch hier von Anfang an von einem Fachmann bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Betriebsprüfungen beraten und vertreten lassen. Gerade im Verlauf der Betriebsprüfung werden entscheidende Weichenstellungen bezüglich des steuerlichen Ergebnisses gestellt. Hier kann durch eine kompetente steuerrechtliche Beratung dafür Sorge getragen werden, dass ein steuerlich vernünftiges und gutes Ergebnis für Sie erzielt wird.

Wir begleiten Sie vor, während und bis zum Abschluss der Betriebsprüfung. Dabei gilt das Hauptaugenmerk mit dem entsprechenden Verhandlungsgeschick, eine bestmögliche Lösung für Sie auszuhandeln.

Soweit keine Lösung mit dem Finanzamt gefunden werden kann, werden wir für Sie auch die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unter Berücksichtigung Ihrer Interessen überprüfen.

Einspruchsverfahren / Finanzgerichtsverfahren

Nicht selten kommt es vor, dass seitens des Finanzamtes zu steuerrechtlichen Fragen eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. In derartigen Fällen ist die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens und schließlich des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht zwingend. Sowohl im Rechtsbehelfsverfahren als auch insbesondere im finanzgerichtlichen Verfahren empfiehlt es sich, Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Nur so ist für Sie gewährleistet, dass neben den steuerrechtlichen Fragen auch verfahrensrechtliche Fragen ausreichend zu Ihren Gunsten geprüft und umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Überprüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Vorfeld. Aufgrund der kurzen Rechtsbehelfsfristen (1 Monat) nach Erhalt des Steuerbescheides bzw. des Einspruchsbescheides bedarf es eines raschen und schnellen Handelns. Nur so kann verhindert werden, dass wichtige Einspruchs- oder Klagefristen versäumt werden.