Handels- und Gesellschaftsrecht:

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Dies gilt im Bereich der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und der Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG). Wir beraten Sie zu möglichen Gesellschaftsformen und setzen die erforderlichen Verträge in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und, soweit erforderlich, mit Notaren um.

Bei einem Gesellschafterstreit vertreten wir außergerichtlich und vor Gericht.

Ebenso beraten und vertreten wir Geschäftsführer in Fragen der Geschäftsführerhaftung oder der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages.

Die Beratung und Umsetzung einer für Sie maßgeschneiderten Unternehmensnachfolge gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.

In all diesen Rechtsfragen können Sie sich gerne an uns wenden.