Ziviles Baurecht und Architektenrecht

Immobilien sind, gerade in Niedrigzinsphasen, Wert- und Renditeobjekte. Wir stehen Ihnen von der ersten Idee, eine Immobilie zu erwerben, zu bauen, umzubauen oder abzureißen, mit unserem Wissen zur Verfügung und decken dabei das gesamte Spektrum des Immobilien­ und Baurechts ab. Dadurch, dass wir auf Ihre Wünsche zugeschnittene Verträge erstellen bzw. von Ihrem Vertragspartner vorgelegte Verträge prüfen und mit dieser Zielsetzung abändern, bieten wir das rechtliche Fundament für die Realisierung Ihres Vorhabens.

In der Planungs­ und Bauphase beraten wir Sie bei allen Generalübernehmer-, Generalunternehmer- sowie allen (BGB- und VOB/B-) Werkverträgen, in der Verwertungsphase bei allen Miet- und Pachtverträgen. Auch in allen Fällen von Leistungsstörungen, wie beispielsweise mangelhafte Bauausführung, Verzug mit der Fertigstellung etc., stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Beratungstätigkeit ist durch deren Verständlichkeit, Klarheit und Eindeutigkeit geprägt, was in vielen Fällen dazu führt, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass aufgrund der Komplexität eines Bauvorhabens außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten bzw. Kontroversen nicht ausnahmslos vermieden werden können. In diesem Fall dürfen Sie auf unsere Expertise bei Schlichtungs-, Schiedsgerichts­und Gerichtsverfahren vertrauen.

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei sämtlichen Streitigkeiten auf dem Sektor des Bau-, Immobilien- und Architektenrechtes, insbesondere bei der Durchsetzung von Erfüllungs- und Gewährleistungs- und Zahlungsansprüchen aus Abschlags- und Schlussrechnungen sowie bei Schadensersatzansprüchen wegen Verzuges.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die Durchsetzung von Nachtrags- und Bauzeitenansprüchen sowie die Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten zur Besicherung ihrer Zahlungsansprüche.